Main area
.

Förderungen

Der ASVÖ Niederösterreich vergibt an seine Mitgliedsvereine Bundes- und Sportförderungen in folgenden Bereichen:

  • Förderungen im ASVÖ Niederösterreich

    • Starthilfe

      Im Jahr des Beitritts zum ASVÖ-NÖ erhält der Verein eine Starthilfe.

      • Vereine mit Fachverbandsbestätigung 500 Euro
      • Vereine ohne Fachverbandsbestätigung 300 Euro

      Die Aufnahmegebühr beträgt 50 Euro.

    • Basissubvention

      Förderung für

      • Miete von Sportstätten
      • Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
      • Sportbekleidung

      Beantragt durch den Verein – Frist: 30. April des jeweiligen Jahres - Vergabe der Subvention erfolgt nach Beschluss des Vorstandes des ASVÖ-Niederösterreich. 

      Ihre Ansprechpartnerin:
    • Förderung für Sportstättenbau

      Förderung für

      • Bau eines/-r Stadions, Sporthalle, Reitstalls, etc.
      • Renovierung/Sanierung/Umbau eines/-r Stadions, Sporthalle, Reitstalls, etc.
      • Anschaffungen für den Betrieb einer Sportstätte (z.B. Rasenmähtraktor für Fußballplatz)

      Beantragt durch den Verein - Frist: 30. April des jeweiligen Jahres - Vergabe der Subvention erfolgt nach Beschluss des Vorstandes des ASVÖ Niederösterreich. 

      Ihre Ansprechpartnerin: 
    • Sondersubvention

      Förderung für

      • Sportstättenbau mit ungeplanten Ausgaben
      • Behebung von Unwetterschäden
      • Unvorhersehbare Behördenauflagen 

      Anträge, die keine Finanzplanung aufweisen, werden nicht behandelt.

      Formular Sondersubvention

      Ihre Ansprechpartnerin: 

      Mag. Barbara Binder 

    • Fachspartenförderung

      Hier werden

      • die Beschickung internationaler Meisterschaften, Staatsmeisterschaften, Österreichischer Meisterschaften der international anerkannten Fachverbände, sofern diese keine Zuschüsse bereitstellen (bis zu Altersklasse U18)
      • Fahrtkostenzuschüsse zu Lehrgängen des Allgemeinen Sportverband Österreichs bzw. eines international anerkannten Fachverbandes (wenn seitens der Fachverbände keine Zuschüsse gewährt werden und keine spezifischeren Ausbildungen als die Instruktor*innenausbildungen darstellen)
      • die Beschickung und Durchführung von ASVÖ Bundesvergleichskämpfen, vereinsübergreifende ASVÖ-NÖ Fachkurse, Seminare und Workshops 
      • die Durchführung von ASVÖ-NÖ Veranstaltungen (Wettkämpfen), welche vom Fachwart koordiniert werden (ASVÖ-NÖ Cups)
      • sowie das ASVÖ-NÖ Hero Projekt 

      gefördert.

      Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 28.02.2023 bei uns (per E-Mail) an.

      Ihre Ansprechpartnerin: 
    • Trainerkostenzuschuss

      Die Trainerförderung wird dem Verein einmalig für den Einsatz von staatlich geprüften Trainer*innen sowie für Instruktor*innen für das Jahr 2022 gewährt.

      Eine regelmäßige Trainer*innenfortbildung (alle 3-5 Jahre) wird vorausgesetzt.

      Es können nur Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich gefördert werden.

      Beantragt durch den Verein – Frist: 15. Juni des jeweiligen Jahres - Vergabe der Subvention erfolgt nach Beschluss des Vorstandes des ASVÖ-Niederösterreich. 

      Ihre Ansprechpartnerin:
    • Veranstaltungsförderung

      Hier werden

      • (inter-) nationale Veranstaltung(en)
      • Vorstellung bei Unternehmen
      • Tag der offenen Türe
      • Tag des Sports
      • Schnuppertag(e)
      • Sonstiges (Hier können weitere Breitensportveranstaltungen zum Anwerben neuer Mitglieder gefördert werden. Erforderlich ist eine ausführliche Beschreibung im Feld "Beschreibung des Vorhabens/der Vorhaben")

      gefördert.

      Das Ziel der Veranstaltungsförderung ist es, den Verein sowie den ASVÖ-NÖ in der Öffentlichkeit zu präsentieren und neue Zielgruppen erreichen.

      Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 30.04. des jeweiligen Jahres bei uns (per E-Mail) an.

      Ihre Ansprechpartnerin: 
    • Kinder- und Jugendförderung

      Hier werden

      • Ferienspiele/Ferienprogramm
      • Sportcamps
      • Sonstiges (Hier können weitere Aktivitäten zum Anwerben von Kindern und Jugendlichen gefördert werden. Erforderlich ist eine ausführliche Beschreibung im Feld "Beschreibung des Vorhabens/der Vorhaben")

      gefördert.

      Das Ziel der Kinder- und Jugendförderung ist es, mehr Kinder und Jugendliche für den Verein zu begeistern.

      Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 30.04. des jeweiligen Jahres bei uns (per Mail) an. 

      Ihre Ansprechpartnerin: 
    • Kinder gesund bewegen

      Hier werden

      • Einheiten in Kindergärten und Volksschulen 

      gefördert. 

      Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 31. Mai für das nächste Schuljahr (September des laufenden Jahres - Juni des darauffolgenden Jahres) bei uns an!

      Ihre Ansprechpartnerin: 
    • Schule und Verein

      Hier werden

      • Stunden in Volksschulen, Hortbetrieben und Schulen der Sekundarstufe II 

      gefördert. 

      Einreichfrist: 31. Mai des laufenden Jahres 

      Abrechnungsfristen: 

      1. Abrechnung: 30. November des laufenden Jahres 

      2. Abrechnung: 10. Juli des laufenden Jahres

      Ihre Ansprechpartnerin:
    • Jugend gesund bewegen

      Hier werden

      • Schnupperstunden in Schulen der Sekundarstufe I
      • zusätzliche bzw. bestehende ausgebaute Vereinskurse

      gefördert. 

      Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 31. Mai für das nächste Schuljahr (September des laufenden Jahres - Juni des darauffolgenden Jahres) bei uns an!

      Ihre Ansprechpartnerin: 
    • Senioren gesund bewegen

      Das Programm „Senioren gesund bewegen – voll aktiv im Sportverein“ will mehr Bewegung und Sport in den Alltag von Senior*innen bringen und sie zu regelmäßiger Bewegung animieren (vorzugsweise in den örtlich angesiedelten Sportvereinen). Hier können Einheiten in Alters- und Pensionistenheimen sowie Schnuppereinheiten im Sportverein eingereicht werden.

      Bitte suchen Sie mit unserem Formular bis spätestens 30.04. des jeweiligen Jahres bei uns (per E-Mail) an.

      Ihre Ansprechpartner: 
    • Jackpot.fit

      Jackpot.fit ist ein Gesundheitssportangebot für Sport-Beginner*innen- und Wiedereinsteiger*innen.

      Gefördert werden die Stunden im 1. Semester mit € 50,00 pro 60 Minuten Einheit.

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Mag. Annemarie Göschl 

    • Beyond Sport - Sport hilft

      ZIELGRUPPE 1:
      Sportaktivitäten für Menschen mit Fluchthintergrund (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Menschen mit positivem Asylbescheid)

      ZIELGRUPPE 2:
      Sportäktivitäten für sozioökonomisch benachteiligte Kinder im Alter von 6- 14 Jahren
      Die Einheiten müssen hier direkt in Kooperation mit Sozialeinrichtungen stattfinden.
      Die Förderung und Stärkung des Netzwerks der heimischen Sportvereine in Zusammenarbeit mit den für Integration und Unterstützung von sozioökonomisch benachteiligten Kindern zuständigen Organisationen, Verbänden und Vereinen ist ein Aspekt des Projekts. Zudem finden Fortbildungen der VereinsmitarbeiterInnen und Sensibilisierung der Vereine für das Thema statt. Allgemein wird eine Verbesserung und Unterstützung der Betreuungsqualität in den Unterkünften und Einrichtungen angestrebt.

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Mag. Annemarie Göschl 

    • Crowdfunding-Zuschuss

      Der ASVÖ-NÖ startete mit der Crowdfunding-Plattform I believe in you eine innovative Kooperation. 

      Der ASVÖ-NÖ unterstütz auf zwei Ebenen. Der Verband stellt gerne den Erstkontakt mit der Plattform I believe in you her und hilft in weiterer Folge bei der Bewerbung des Projekts. Gerne nehmen wir die Projekte unserer Mitgliedsvereine in unseren Newsletter auf und bewerben sie auf unseren übrigen Kanälen. 

      Des weiteren unterstützt der ASVÖ Niederösterreich finanziell. Er steuert jedem Projekt, das von einem Mitgliedsverein eingereicht wird, 150,00 Euro bei. Da sich die Österreichischen Lotterien mit zehn Prozent des Zielbetrages (maximal € 200,-) beteiligen, werden die meisten betroffenen Projekte bereits mit € 350,00 Euro starten.

      Der Kanal des ASVÖ-NÖ-Channel kann unter diesem Link aufgerufen werden, zur Startseite von I believe in you geht es hier. 

      Ihre Ansprechpartnerin:

      Isabella Fink

    • AKM-Gebühr

      Für Musik im Trainingsbetrieb hat der ASVÖ für seine Vereine eine Vereinbarung mit der AKM getroffen, hier werden die Kosten mit dem Pauschalbetrag von 65,00 Euro daher vom ASVÖ-NÖ übernommen. Sonstige AKM-Gebühren können nicht abgerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie hier

      Ihre Ansprechpartnerin: 

      Daniela Jöbstl 

    • Materialverleih

      Gerne können Sie sich von uns gewisse Materialien ausborgen. 

      Materialverleih 

      Ihre Ansprechpartnerin: 

      Daniela Jöbstl