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AKM-Gebühren für ASVÖ Mitgliedsvereine

Die AKM ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Österreich. Sie vertritt in Österreich die Urheberrechte von rund 21.000 Mitgliedern (Autoren, Komponisten, Musikverleger) sowie von über 2 Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Auch bei Musikdarbietungen im Sport fallen Werknutzungsgebühren an. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem nicht öffentlichen sportlichen Trainingsbetrieb und sonstigen Veranstaltungen.

  • AKM-Gebühren für ASVÖ Mitgliedsvereine

    • Sportlicher Trainingsbetrieb

      Der ASVÖ leistet für seine Mitgliedsvereine einen besonderen Service und übernimmt die Kosten für den sportlichen Trainingsbetrieb.

      • Das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebes im vereinsinternen Rahmen für Mitgliedsvereine des ASVÖ, bei denen die Verwendung von Musik nicht aufgrund der der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen zwingend notwendig ist, wird zur Gänze vom ASVÖ entrichtet.
      • Für Mitgliedsvereine des ASVÖ, bei denen Sportarten ausgeübt werden, zu deren Ausübung aufgrund der der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen Musik zwingend notwendig ist, beträgt das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebes im vereinsinternen Rahmen zusätzlich € 65,-- brutto pro Jahr und Mitglie
    • Vereine mit Angeboten in einer der folgenden Sportarten

      Vereine mit Angeboten in einer der folgenden Sportarten sind mit Inkrafttreten der Vereinbarung von der Verpflichtung zur Leistung des oben genannten Pauschalentgelts umfasst:

      • Rhythmische Gymnastik
      • Aerobic
      • Capoeira
      • Freestyle
      • Synchronschwimmen
      • Eiskunstlauf
      • Dressurreiten
      • Voltigieren
      • Ballett
      • Tanzsport
      • Show-Dance
      • Rock´n Roll
      • Sportakrobatik
      • Cheerleading

      Diese Liste der Musiksportarten wird von den Vertragspartnern jährlich bis 31.10. auf neue Entwicklungen von Sportarten geprüft und gegebenenfalls im Einvernehmen mit Wirkung für das Folgejahr ergänzt.

    • Ausnahmen für folgende Veranstaltungen

      Die oben erläuterten Punkte gelten nur für den normalen Trainingsbetrieb und nicht für folgende Veranstaltungen:

      • Öffentliche Veranstaltungen bei denen Eintrittsgeld oder Spenden eingehoben werden
      • Veranstaltungen vor Publikum (mit und ohne Eintrittsgeld)
      • Veranstaltungen an denen man nur teilnehmen kann, wenn ein über den jährlichen Vereinsmitgliedsbeitrag hinausgehendes Entgelt zu entrichten ist
      • Musikumrahmung bei sportlichen Wettkämpfen über den Trainingsbetrieb hinaus
      • Sportdarbietungen, bei denen das Publikum aktiv teilnehmen kann, wie z.B. Publikumseislaufen oder Tanzturniere mit Publikumstanz und Vorführungen von Sportarten

      Diese Veranstaltungen müssen bis spätestens drei Tage vor dem Stattfinden bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle der AKM mittels Anmeldekarte angemeldet werden und sind gesondert zu verrechnen.

  • Tarif für sportliche Veranstaltungen

    • 1. Mechanische Musik zur Umrahmung und Pausenfüllung

      Vor Beginn, nach Beendigung und in den Pausen von Sportdarbietungen, wie z.B. sportliche Wettkämpfe, Schauturnen und Fußballspielen, wobei die Gesamtdauer der Musik 30 Minuten nicht übersteigen darf. Bei längerer Dauer der Musik erfolgt die Berechnung nach Pkt.2.

      mit Eintrittsgeld

      0,5% der Bruttoeinnahmen

      ohne Eintrittsgeld

      € 0,0039 pro Besucher

      Mindestsatz

      € 3,83 pro Veranstaltung

      Ab 2 Spieltagen pro Spieljahr wird ein Rabatt von 1% pro Spieltag eingeräumt, wobei die entsprechende Gutschr

    • 2. Mechanische Musik zur Untermalung von sportlichen Wettkämpfen, Reit- und Springturnieren und rhythmischen Turnen

      mit Eintrittsgeld

      1% der Bruttoeinnahmen

      ohne Eintrittsgeld

      € 0,0078 pro Besucher

      Mindestsatz

      € 6,03 pro Veranstaltung

    • 3. Mechanische Musik zu Publikumseislaufen mit Musik, Eistanzen, Eiskostümfeste, Eisschaulaufen

      mit Eintrittsgeld

      2,5% der Bruttoeinnahmen

      ohne Eintrittsgeld

      € 0,0158 pro Besucher

      Mindestsatz

      € 7,85 pro Veranstaltung

    • 4. Tanzturniere ohne Publikumstanz

      mit Eintrittsgeld

      4,5% der Bruttoeinnahmen

      ohne Eintrittsgeld

      € 0,0314 pro Besucher

      Mindestsatz

      € 7,85 pro Veranstaltung

  • Zusätzliche Entgelte

    • Zu den sich ergebenden AKM-Sätzen kommen noch folgende zusätzliche Entgelte hinzu

      Für die Verwendung von industriell hergestellten Tonträgern, wie CDs kommt zum AKM-Entgelt ein zusätzliches Entgelt von 23% LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Gesellschaft m.b.H.) hinzu. = für die Abgeltung der Aufführungsrechte des Leistungsschutzberechtigten (Interpreten, Tonträgerproduzenten).

      Weiters ist für die öffentliche Aufführung von selbst kopierten Musiktiteln (z.B. mp3) neben dem AKM-Entgelt ein Kopierentgelt in der Höhe von 31% des AKM-Betrages zu bezahlen. Dieses Kopierentgelt wird von der AKM für die Austro Mechana und die Leistungsschutzgesellschaft eingehoben.

      Zum jeweiligen Endbetrag kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer in der Höhe von derzeit 20%.

      Alle sonstigen Sportveranstaltungen, insbesondere Veranstaltungen mit vordergründiger Musik, sind nach dem jeweils geltenden Tarif für Einzelveranstaltungen abzüglich einer Ermäßigung von 20% abzurechnen.

      Für Kunden, welche mit der AKM keinen Einzelvertrag haben und die auch keiner Dachorganisation angehören, sind die in den Punkten 1. bis 5. angeführten Sätze zu verdoppeln.

      Für eventuelle Fragen steht Dir unser Sekretariat gerne zur Verfügung.